Pressemitteilung vom 14.11.2019

Die Planung des VKBI-Schülerwohnheims war der Stadt Leinfelden-Echterdingen von Beginn an bekannt

In dem Artikel der Stuttgarter Nachrichten mit dem Titel „Wäre der Moschee-Streit vermeidbar gewesen?“ vom 13.11.2019 wurde wiederholt von der Unkenntnis der Stadt über das beabsichtigte Schülerwohnheim des VKBI berichtet („Dass der VKBI in Oberaichen auch ein Schülerwohnheim plant, sei der Stadt zu Beginn nicht klar gewesen.“ )

Hierzu stellt der VKBI fest: Der Stadt waren sämtliche Nutzungsabsichten des Vereins von Beginn an bekannt. Noch mehr: Sie hat selbst die baurechtlichen Voraussetzungen für die Filder-Moschee mit ihrem Anbau überhaupt erst geschaffen, nämlich durch eine Änderung des Bebauungsplans „Teiländerung Unterer Kessler II“. In der Begründung zum Beschluss des Gemeinderats vom 25.11.2014 heißt es unter Punkt 4 „Planerische Konzeption“:

„Der Verein für Kultur, Bildung und Integration e.V. Leinfelden-Echterdingen (VKBI) plant die Errichtung eines Gebets- und Kulturzentrums. Das derzeit genutzte Gebäude in der Karlsruher Straße bietet keine angemessenen Räumlichkeiten, um der islamischen Gemeinde als religiöser und kultureller Mittelpunkt dauerhaft dienen zu können. Auf der Suche nach einem geeigneten Standort hat die Stadt den Verein bei seinem Anliegen unterstützt, nachdem ein anvisierter Standort in Unteraichen zu Bürgerprotesten geführt hat. Um allen Seiten gerecht zu werden, soll der Verein an einem verkehrsgünstig gelegenen Standort im Stadtgebiet angesiedelt werden. Hier bietet sich der städtische Bauplatz im Gewerbegebiet Oberaichen an. Geplant ist ein Gebäude mit insgesamt ca. 2200 m2 Nutzfläche als islamisches Gebets- und Kulturzentrum. Vorgesehen sind außer den Gebetsräumen für Männer und Frauen noch Läden, ein Café mit Bibliotheksnutzung, ein Spielbereich für Kinder, ein Verwaltungsbereich, ein Wohnheim für Schüler und Lehrpersonal, Lehrräume, Lagerräume sowie sanitäre Einrichtungen.“

Der Beschluss des Gemeinderats erfolgte ohne Gegenstimmen.

Der Vorstand nimmt die wiederholt gegen den Verein erhobenen Vorwürfe der Intransparenz zum Anlass, die Öffentlichkeit zu informieren, aufzuklären und die Angelegenheit richtigzustellen.

Der VKBI hat seine Gesprächs- und Kompromissbereitschaft gegenüber Stadt immer wieder zum Ausdruck gebracht. Leider wurde der jüngste Kompromissvorschlag, wie bekannt, vom Gemeinderat am 22.10.2019 mit der Stimme des Oberbürgermeisters abgelehnt. In der Begründung hieß es, gegen alle Integrationsbemühungen spreche der Zweite Bauabschnitt, weil das geplante Schülerwohnheim, Bistro, Friseur und Laden mit Halal-Produkten „einer möglichen Entwicklung zur Exklaven-Bildung“ beitrage.

Der Vorstand weist den Vorwurf einer Exklaven-Bildung mit Entschiedenheit zurück.

Für den VKBI stellt sich die Frage: Wenn dieser schwerwiegende Vorwurf zutreffen sollte, warum hat die Stadt vor fünf Jahren den Bebauungsplan genau in diesem Sinne geändert? Warum hat sie anschließend den Zweiten Bauabschnitt Anfang 2015 genau so genehmigt, wie der Verein ihn nunmehr fertigstellen möchte?

Ausweislich öffentlicher Dokumente hat der VKBI weder die Stadt noch die Öffentlichkeit über mögliche Nutzungen getäuscht. Er möchte nicht mehr, aber auch nicht weniger als das, was die Stadt ihm vor fünf Jahren selbst ermöglicht hat. Im Übrigen sei darauf hingewiesen, dass Schülerwohnheime keine rechtsfreien Räume sind, sondern unter strenger staatlicher Kontrolle der zuständigen Landesämter stehen.

Muhammet Güçlü

VKBI e.V.